Erbschaft- und Schenkungssteuer auf Ertrag umstellen
Die Erbschaftsteuer sollte sich nicht am Wert, sondern am daraus erfolgten Nutzen bemessen. Die Steuer sollte für Firmen ein Jahresgewinn sein, errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Für Privatpersonen sollte die Steuer aus der Jahresmieteinnahme bei Immobilien und Grundstücken und der Jahreseinnahme aus Zinsen und Dividenden bestehen. Die Steuer ist in 10 gleichen Raten auf 10 Jahre zu zahlen. Schnellzahler erhalten einen Bonus. Erbschaften, die keinen Ertrag erzeugen, bleiben unversteuert.
Grund und Boden den Kommunen
Grund und Boden den Kommunen
Rentenregeleintritt nach 45 Beitragjahren
Rentenregeleintritt nach 40 Beitragjahren
Beschleunigte Rechtssprechung
Beschleunigte Rechtssprechung
Bezahlbare Mieten
Bezahlbare Mieten.
Legislaturperiode ändern
Legislaturperiode ändern.
BAföG vereinfachen
BAföG vereinfachen.
Keine Altersarmut durch ausreichend Rente
Keine Altersarmut durch ausreichend Rente
Wahlrecht zum Bundestag
Wahlrecht zum Bundestag
Kostenlose öffentliche P+R-Plätze für D-Ticket-Besitzer
Die Ausfahrtsschranken von öffentlichen P+R-Parkplätzen sollen so programmiert werden,
daß diese das Deutschlandticket sowohl in digitaler Form auf dem Handy wie auch als Plastik-Kärtchen
erkennen. So wäre ein kostenloses Parken für Deutschland-Karten-Besitzer möglich,
was einen weiteren Anstieg der Verkäufe fördern würde und gleichzeitig die Innenstädte
von weiteren Autos befreien würde.
ÖPNV zum Nulltarif
ÖPNV Finanzierung
Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer sollte nicht nach dem Wert oder der Größe des Grundstücks berechnet werden, sondern aus dem Ertrag, der daraus gewonnen wird.
Grundstückswerte sind nie objektiv und schwanken. Die Größe berücksichtigt nicht die Nutzung.
Stellt ein Eigentümer sein Grundstück als Grünfläche kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung, sollte er keine Grundsteuer zahlen. Erzielt er mit einem darauf stehenden Wohngebäude hohe Erträge, sollte die Gemeinde auch davon profitieren. Wie wäre es mit 1% aus dem jährlichen Ertrag als Grundsteuer, verwaltungsarm abgerechnet über das Finanzamt?